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BFH Urteil v. - IV R 29/97 BStBl 1998 II S. 567

Gesetze: EStG §§ 15, 16, 18, 22 Nr. 3

Planmäßige Erfindertätigkeit, wenn für Verwertungsreife einer spontanen Idee weitere Tätigkeiten erforderlich sind (Abgrenzung zur ,,Zufallserfindung'')

Leitsatz

Keine ,,Zufallserfindung'', sondern eine planmäßige Erfindertätigkeit liegt vor, wenn es nach einem spontan geborenen Gedanken weiterer Tätigkeiten bedarf, um die Erfindung bis zur Verwertungsreife zu fördern.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 567
DAAAA-96284

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