Kein unbeschränkter Abzug von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung, wenn die Basisversorgung bereits durch die gesetzliche Krankenversicherung gewährleistet ist
Leitsatz
NV: Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können auch bei Wahl der Kostenerstattung anstatt der regelmäßig gewährten Sach- und Dienstleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 13 Abs. 2 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch) zusätzliche Beiträge zu privaten Krankenversicherungen, die die Lücke zwischen der Kostenerstattung und den höheren Privatliquidationen der Leistungserbringer im Gesundheitswesen schließen sollen, nicht der Höhe nach unbeschränkt gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a, Abs. 4 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes abziehen. Das gilt auch im Falle freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2024:B.170724.XB104.23.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2024 S. 1149 Nr. 10 DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 31 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2024 S. 721 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2024 S. 721 VAAAJ-72268