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BFH Beschluss v. - III R 22/23 (III R 47/14)

Gesetze: EStG § 62 Abs. 2; EStG § 66 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 1; FGO § 116 Abs. 7 Satz 1; FGO § 118 Abs. 1 Satz 1

Inhalt und Auslegung eines Revisionszulassungsbeschlusses in Kindergeldangelegenheiten

Leitsatz

1. NV: Der Revisionszulassungsbeschluss erstreckt sich nur auf die darin genannten Monate, auch wenn im Klageverfahren der Kindergeldanspruch für weitere Monate streitgegenständlich war und diesbezüglich innerhalb der Frist zur Beschwerdebegründung, aber erst nach Ablauf der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde Einwendungen erhoben werden.

2. NV: Im Fall einer Versagungsgegenklage in Kindergeldangelegenheiten geht das finanzgerichtliche Urteil und damit auch die Revisionszulassung durch den Bundesfinanzhof nicht über den Monat hinaus, in dem die Einspruchsentscheidung ergangen ist, es sei denn, dort ist etwas anderes bestimmt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.110624.IIIR22.23.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 1188 Nr. 10
GAAAJ-72273

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