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BFH Beschluss v. - V B 38/23

Gesetze: FGO § 81 Abs. 1 Satz 1; FGO § 116 Abs. 6

Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

Leitsatz

NV: Das Finanzgericht verstößt gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn im Urteil nicht zum Ausdruck kommt, dass der unterschiedliche Beweiswert von Urkunden- und Zeugenbeweis gesehen und bei der Urteilsfindung berücksichtigt wurde (Anschluss an , BFH/NV 2019, 202).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.220724.VB38.23.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2024 S. 296 Nr. 10
AO-StB 2024 S. 297 Nr. 10
BFH/NV 2024 S. 1191 Nr. 10
NJW 2024 S. 10 Nr. 35
AAAAJ-72275

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