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BFH Beschluss v. - V B 68/23

Gesetze: AO § 122 Abs. 1; AO § 218 Abs. 2 Satz 1

Bekanntgabe an Bevollmächtigten einer zwischenzeitlich im Handelsregister gelöschten GmbH

Leitsatz

NV: Die Neubestellung eines Liquidators ist zur Bekanntgabe eines Bescheides nicht erforderlich, wenn eine gelöschte Kapitalgesellschaft durch einen Bevollmächtigten vertreten wird, der bereits vor Löschung bestellt wurde und dessen Bevollmächtigung die Entgegennahme von Entscheidungen der Finanzbehörde umfasst. Eine vor Löschung erteilte Vollmacht wirkt insoweit fort (vgl. Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 122 Nr. 2.8.3.2.).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.180724.VB68.23.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 1145 Nr. 10
GmbHR 2025 S. 163 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 16/2024 S. 648
KAAAJ-72276

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