Prozessführungsbefugnis eines Insolvenzverwalters im Verfahren über einen Duldungsbescheid
Leitsatz
1. NV: Wird während eines anhängigen finanzgerichtlichen Verfahrens über einen durch Duldungsbescheid geltend gemachten Anfechtungsanspruch das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet, so wird das Verfahren gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 des Anfechtungsgesetzes (AnfG) unterbrochen. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, das Verfahren gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 AnfG aufzunehmen.
2. NV: Das gilt auch dann, wenn die Finanzbehörde als Insolvenzgläubigerin bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund ihres Anfechtungsanspruchs eine Sicherung erlangt hat.
Fundstelle(n): BFH/NV 2024 S. 1167 Nr. 10 NJW 2024 S. 9 Nr. 35 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2024 S. 765 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2024 S. 766 ZIP 2024 S. 2040 Nr. 35 ZIP 2024 S. 2814 Nr. 48 ZIP 2024 S. 2814 Nr. 48 EAAAJ-72278