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BFH Beschluss v. - VIII B 16/23

Gesetze: FGO § 119 Nr. 1; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter

Leitsatz

NV: Die Beteiligung einer zum Zeitpunkt des Urteils an das Finanzgericht für insgesamt 18 Monate zur Eignungserprobung abgeordneten Richterin am Sozialgericht, die nach Ablauf der Abordnung zur Richterin am Finanzgericht ernannt wird, verstößt nicht gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.170724.VIIIB16.23.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 2599 Nr. 45
BFH/NV 2024 S. 1195 Nr. 10
NJW 2024 S. 10 Nr. 37
LAAAJ-72280

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