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BFH Urteil v. - VI R 9/96 BStBl 1998 II S. 581

Gesetze: EStG 1990 § 19 Abs. 1 Nr. 1EStG 1990 § 3 Nr. 1 a

Krankentagegelder, die ein Arbeitnehmer als Mitglied einer (schweizerischen) Betriebskrankenkasse aufgrund eigener Beiträge selbst beanspruchen kann, sind auch bei Einschaltung des Arbeitgebers kein Arbeitslohn

Leitsatz

Krankentagegelder, die ein Arbeitnehmer als Mitglied einer (schweizerischen) Betriebskrankenkasse aufgrund eigener Beiträge selbst beanspruchen kann, sind auch dann kein Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich zum Versicherungsbeitritt verpflichtet war und der Arbeitgeber sowohl in den Beitragseinzug als auch in die Auszahlung der Versicherungsleistungen eingeschaltet ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 581
YAAAA-96290

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