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BSG Urteil v. - B 5 R 12/22 R

Gesetze: § 76 SGB 6, § 101 Abs 3 SGB 6 vom , § 101 Abs 3 SGB 6 vom , § 268a Abs 2 SGB 6, § 48 VersAusglG, § 51 VersAusglG, § 52 VersAusglG, § 224 FamFG, § 226 FamFG, Art 14 Abs 1 GG

Kürzung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung um einen versorgungsausgleichsbedingten Abschlag - Wegfall des sog Rentnerprivilegs bei nach dem eingeleiteten Abänderungsverfahren über den Versorgungsausgleich - Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz

Wird nach dem ein Abänderungsverfahren über den Versorgungsausgleich eingeleitet, endet das sogenannte "Rentnerprivileg".

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:220224UB5R1222R0

Fundstelle(n):
NAAAJ-72343

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