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BGH Urteil v. - VI ZR 243/23

Gesetze: § 251 Abs 1 BGB, § 287 ZPO

Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Grundlage für die Schätzung des merkantilen Minderwerts; Abzug des Umsatzsteueranteils

Leitsatz

1. Grundlage für die Schätzung des merkantilen Minderwerts ist ein hypothetischer Verkauf des Fahrzeugs. Dabei ist von Netto-, nicht von Bruttoverkaufspreisen auszugehen.

2. Wurde davon abweichend der merkantile Minderwert ausgehend vom Bruttoverkaufspreis geschätzt, ist er in der Weise nach unten zu korrigieren, dass von ihm ein dem "Umsatzsteueranteil" entsprechender Betrag abgezogen wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:160724UVIZR243.23.0

Fundstelle(n):
YAAAJ-72374

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