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BGH Urteil v. - VI ZR 205/23

Gesetze: § 251 Abs 1 BGB, § 287 ZPO

Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Grundlage für die Schätzung des merkantilen Minderwerts; Abzug des Umsatzsteueranteils

Leitsatz

1. Grundlage für die Schätzung des merkantilen Minderwerts ist ein hypothetischer Verkauf des Fahrzeugs. Dabei ist von Netto-, nicht von Bruttoverkaufspreisen auszugehen.

2. Wurde davon abweichend der merkantile Minderwert ausgehend vom Bruttoverkaufspreis geschätzt, ist er in der Weise nach unten zu korrigieren, dass von ihm ein dem "Umsatzsteueranteil" entsprechender Betrag abgezogen wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:160724UVIZR205.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 3221 Nr. 44
NJW 2024 S. 3223 Nr. 44
NJW 2024 S. 8 Nr. 34
UR 2024 S. 675 Nr. 18
WM 2024 S. 1725 Nr. 37
ZIP 2024 S. 1973 Nr. 34
ZIP 2024 S. 2638 Nr. 45
ZIP 2024 S. 2638 Nr. 45
IAAAJ-72375

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