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BSG Urteil v. - B 2 U 14/21 R

Gesetze: § 3 SGB 7, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 8 Abs 1 S 3 SGB 7

Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Homeoffice - Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang - objektivierte Handlungstendenz - gespaltene Handlungstendenz - gemischte Motivationslage - Unfallkausalität - eingebrachte Gefahr - Regulierung der Heizungsanlage im Keller - Beheizung (auch) des häuslichen Arbeitsbereichs

Leitsatz

Im Homeoffice besteht Unfallversicherungsschutz auch bei von privaten Gegenständen des Versicherten ausgehenden Gefahren, die sich in einer unternehmensdienlichen Nutzung dieser Gegenstände in Ausübung der versicherten Tätigkeit realisieren.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:210324UB2U1421R0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 18 Nr. 1
HAAAJ-72384

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