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BFH Urteil v. - III R 59/97 BStBl 1998 II S. 605

Gesetze: EStG 1991 §§ 33, 33 a Abs. 1 und 5

Kein Abzug einer vergleichsweise vereinbarten Kapitalabfindung zur Abgeltung sämtlicher entstandener und künftiger Unterhaltsansprüche eines geschiedenen Ehegatten als außergewöhnliche Belastungen wegen in der Regel fehlender Zwangsläufigkeit

Leitsatz

Der Abzug einer vergleichsweise vereinbarten Kapitalabfindung zur Abgeltung sämtlicher möglicherweise in der Vergangenheit entstandener und künftiger Unterhaltsansprüche eines geschiedenen Ehegatten nach § 33 Abs. 1 EStG scheidet in aller Regel wegen fehlender Zwangsläufigkeit aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 605
KAAAA-96299

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