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BGH Beschluss v. - IX ZB 31/23

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO, § 234 ZPO, § 511 ZPO, § 517 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die ein Verschulden des Rechtsanwalts an der Fristversäumnis ausschließende Darlegung bei nicht möglichem Betreten der Büroräume der Kanzlei aufgrund des in den Büroräumen vergessenen Büroschlüssels

Leitsatz

Ist ein Rechtsanwalt nicht in der Lage, die Büroräume seiner Kanzlei zu betreten, weil er den Büroschlüssel im Büro vergessen hat, bedarf eine ein Verschulden des Rechtsanwalts an einer Fristversäumnis ausschließende Darlegung Ausführungen dazu, dass und aus welchen Gründen keine der naheliegenden Möglichkeiten, innerhalb der noch zur Verfügung stehenden Frist einen Zugang zu den Büroräumen zu ermöglichen oder einen anderen Rechtsanwalt mit der Vornahme der fristwahrenden Handlung zu beauftragen, einen Erfolg gehabt hätte.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:110724BIXZB31.23.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 1985 Nr. 36
BB 2024 S. 2703 Nr. 47
NJW 2024 S. 2693 Nr. 37
NJW 2024 S. 2694 Nr. 37
NJW 2024 S. 9 Nr. 36
WM 2024 S. 2109 Nr. 45
ZAAAJ-72446

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