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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 KR 3734/21

Gesetze: SGB V § 27 Abs. 1; SGB V § 31 Abs. 5 S. 1; SGB V § 2 Abs. 1a; AM-RL § 19 S. 2; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Eine ambulante orthomolekulare Therapie mit begleitender Labordiagnostik hat die Krankenkasse nicht als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Außerhalb des Anspruches auf bilanzierte Diäten nach § 31 Abs. 5 Satz 1 SGB V sind Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel nicht von der Leistungspflicht der Krankenkasse umfasst.

Fundstelle(n):
CAAAJ-72513

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