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BAG Urteil v. - 9 AZR 248/22

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz zuletzt noch über die Verpflichtung der Beklagten, der Klägerin fünf Tage Resturlaub aus dem Jahr 2021 mit einem Betrag iHv. 411,45 Euro brutto abzugelten, und in diesem Zusammenhang darüber, ob die Anordnung häuslicher Quarantäne für Zeiträume, für die bereits Urlaub bewilligt war, der Erfüllung dieser Urlaubsansprüche entgegensteht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2024:280524.U.9AZR248.22.0

Fundstelle(n):
IAAAJ-72670

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