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BAG Urteil v. - 9 AZR 216/22

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, dem Urlaubskonto des Klägers vier Tage Resturlaub aus dem Jahr 2020 gutzuschreiben, und in diesem Zusammenhang darüber, ob die Anordnung häuslicher Quarantäne für Zeiträume, für die bereits Urlaub bewilligt war, der Erfüllung dieser Urlaubsansprüche entgegensteht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2024:280524.U.9AZR216.22.0

Fundstelle(n):
SAAAJ-72671

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