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BAG Urteil v. - 9 AZR 247/22

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, der Klägerin Urlaub aus dem Jahr 2020 nachzugewähren, und in diesem Zusammenhang darüber, ob die Anordnung häuslicher Quarantäne für Zeiträume, für die bereits Urlaub bewilligt war, der Erfüllung dieser Urlaubsansprüche entgegensteht.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2024:280524.U.9AZR247.22.0

Fundstelle(n):
CAAAJ-72672

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