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BGH Urteil v. - X ZR 92/23

Gesetze: Art 52 Abs 1 EuPatÜbk, Art 87 Abs 1 EuPatÜbk, § 1 Abs 1 PatG

Patentrecht: Formulierung des technischen Problems - Mirabegron

Leitsatz

Mirabegron

Das einer Erfindung zugrunde liegende technische Problem ist so allgemein und neutral zu formulieren, dass sich die Frage, welche Anregungen der Fachmann durch den Stand der Technik insoweit erhielt, ausschließlich bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit stellt. Insbesondere darf nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass die Befassung mit einer bestimmten Aufgabenstellung im Stand der Technik nahelag (Bestätigung von , GRUR 2015, 352 Rn. 16 f. - Quetiapin; , GRUR 2022, 67 Rn. 10 - Stereolithographiemaschine).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:250624UXZR92.23.0

Fundstelle(n):
AAAAJ-72677

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