Keine nachträglichen Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft bei Bürgschaftsübernahme durch zahlungsunfähigen Gesellschafter
Leitsatz
Bei der Ermittlung eines Auflösungsgewinns oder -verlusts nach § 17 EStG können zugunsten der aufgelösten GmbH eingegangene Bürgschaftsverbindlichkeiten des wesentlich beteiligten Gesellschafters nicht als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung berücksichtigt werden, wenn im Zeitpunkt der Veranlagung feststeht, daß der Gesellschafter seine Verpflichtungen aus der Bürgschaft wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen kann.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 660 JAAAA-96324