Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei einer einzel- und einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte - zur Bindungswirkung einer Einigung im Sinne des § 33 Abs. 2 GewStG
Leitsatz
1. NV: Ist der Gewerbesteuermessbetrag zwischen einer einzelgemeindlichen Betriebsstätte und einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte (Rohrleitungsnetz) nach dem Regelmaßstab der Arbeitslöhne nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) zu zerlegen, steht der mehrgemeindlichen Betriebsstätte ohne dort beschäftigte Arbeitnehmer kein Zerlegungsanteil zu.
2. NV: Eine Einigung im Sinne des § 33 Abs. 2 GewStG kann nur dann Bindungswirkung entfalten, wenn an dieser Vereinbarung der Steuerpflichtige und alle Gemeinden mit Betriebsstätten beteiligt sind, die nach § 28 GewStG einen Zerlegungsanteil beanspruchen können.
Fundstelle(n): BB 2024 S. 1877 Nr. 33 BFH/NV 2024 S. 1156 Nr. 10 DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 33 DStRE 2024 S. 1105 Nr. 18 DStRE 2024 S. 1111 Nr. 18 EStB 2024 S. 362 Nr. 10 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2024 S. 724 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2024 S. 724 JAAAJ-72703