1. Kein Vorsteuerabzug, wenn die Umsatzsteuer in der Rechnung
unberechtigt oder zu hoch ausgewiesen ist 2. Auf die Steuerbefreiung kann nach
Bestandskraft der Steuerfestsetzung nicht mehr durch Ausgabe einer Rechnung mit
gesondertem Steuerausweis verzichtet werden
Leitsatz
1. Der Vorsteuerabzug nach
§ 15 Abs. 1 Nr.
1 Satz 1 UStG 1980 setzt bei richtlinienkonformer
Auslegung voraus, daß eine Steuer für den berechneten Umsatz
geschuldet wird.
2. Auf die Steuerbefreiung einer
Grundstückslieferung kann nach Bestandskraft der Steuerfestsetzung
für den Besteuerungszeitraum der Lieferung nicht mehr durch Ausgabe einer
Rechnung mit gesondertem Steuerausweis verzichtet werden.