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FG München Urteil v. - 15 K 2484/22

Gesetze: FGO § 60 Abs. 1, FGO § 60 Abs. 3

Beiladung zum Verfahren wegen Einsicht in die Steuerakten

Leitsatz

Zu einem allein von der Klägerin als Beteiligte des Veranlagungsverfahrens und von der Datenverarbeitung Betroffenen angestrengten finanzgerichtlichen Verfahren wegen Einsicht in die Steuerakten sind Dritte, die gemeinsam mit der Klägerin Rechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Ehemannes geworden sind, nicht beizuladen.

Fundstelle(n):
UAAAJ-72854

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