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BFH Urteil v. - I R 24/96 BStBl 1998 II S. 728

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1 und 6EStG § 6 Abs. 1 Nrn. 2 und 3HGB § 249 Abs. 1HGB § 253

Rückstellungen für die Leistung einer Sparprämie sind über die Laufzeit des Sparvertrages anzusammeln und abzuzinsen

Leitsatz

Die Verpflichtung einer Bank zur Leistung einer Sparprämie, die am Ende der Laufzeit eines Sparvertrages gutgeschrieben wird, ist als zusätzliche Verzinsung für das angesparte Kapital anzusehen, für die eine Rückstellung gebildet werden kann. Die rückzustellenden Beträge sind nach der Zinsstaffelmethode zu ermitteln und überdies auf die Laufzeit des Sparvertrages abzuzinsen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 728
FAAAA-96347

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