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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 19 AS 1849/21

Der Kläger begehrt die Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II in Form des Regelbedarfs für die Zeit vom 01.04.2020 bis 31.12.2020, hilfsweise die Gewährung von Überbrückungsleistungen für die Zeit vom 08.04.2020 bis 31.12.2020.

Fundstelle(n):
SAAAJ-72979

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