Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt in Berlin - Angemessenheitsprüfung - Bestimmung einer Angemessenheitsgrenze für Kosten der zentralen Warmwassererzeugung im Jahr 2013 - Anforderungen an die Kostensenkungsaufforderung - sozialgerichtliches Verfahren - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz
Leitsatz
Zur Bestimmung einer Angemessenheitsgrenze für Kosten der zentralen Warmwassererzeugung kann für 2013 an die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Werte zum Energieverbrauch privater Haushalte für die Warmwassererzeugung angeknüpft werden, die mit dem Preis des eingesetzten Energieträgers zu vervielfältigen und um einen Zuschlag für die verbrauchsunabhängigen Kosten zu ergänzen sind.