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BSG Urteil v. - B 12 BA 9/22 R

Gesetze: § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 7 Abs 1 S 2 SGB 4, § 7a Abs 1 S 1 SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 611a Abs 1 S 3 BGB, § 611a Abs 1 S 6 BGB, § 613 S 1 BGB, § 106 S 1 GewO

Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Pilot ohne eigenes Flugzeug - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung - Eingliederung in den Betrieb

Leitsatz

Ein Pilot kann im Rahmen einzeln vereinbarter Flugeinsätze in den Betrieb der Auftraggeberin eingegliedert sein, wenn er deren Flugzeug kostenfrei benutzt und die Rahmenvorgaben keinen Spielraum für eigene unternehmerische Gestaltung lassen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:230424UB12BA922R0

Fundstelle(n):
PAAAJ-73054

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