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BVerwG Beschluss v. - 20 F 8/23

Gesetze: § 99 Abs 1 S 2 VwGO

Quellenschutz bei allgemein oder jedenfalls einem größeren Kreis zugänglichen Dokumenten

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2023:150823B20F8.23.0

Fundstelle(n):
KAAAJ-73060

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