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BFH Beschluss v. - XI S 19/23 (AdV)

Gesetze: FGO § 69; FGO § 126a; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 2 Abs. 1; UStG § 2 Abs. 2 Nr. 1

Zurechnung von Umsätzen in einem Bordell; ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Bescheiden während des Revisionsverfahrens

Leitsatz

1. NV: Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, nach welchen abstrakten Rechtsgrundsätzen die Zurechnung von Umsätzen in einem Bordell erfolgt.

2. NV: Sind die angegriffenen Steuerbescheide Gegenstand eines anhängigen Revisionsverfahrens, erfolgt die Beurteilung, ob ernstliche Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bestehen, nach revisionsrechtlichen Grundsätzen.

3. NV: Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Steuerbescheide bestehen nicht (mehr), wenn der BFH im Revisionsverfahren des Steuerpflichtigen eine Anhörungsmitteilung gemäß § 126a FGO beschlossen hat.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:BA.170724.XIS19.23.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 1183 Nr. 10
DStR-Aktuell 2024 S. 10 Nr. 34
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2024 S. 768
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2024 S. 768
UR 2024 S. 657 Nr. 17
UR 2025 S. 411 Nr. 11
UStB 2024 S. 313 Nr. 10
UStB 2024 S. 313 Nr. 10
ZAAAJ-73256

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