Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung im Revisionsverfahren; statthafte Klageart für die Erstattung von (zu Unrecht) entrichteten Gebühren und auf Zahlung von Prozesszinsen
Leitsatz
1. Zur Frage der statthaften Klageart, wenn nach § 113 Abs. 1 Satz 2 und § 113 Abs. 4 VwGO mit der Anfechtungsklage gegen einen Wasser- und Abwassergebührenbescheid die Klage auf Erstattung der entrichteten Gebühren sowie auf Zahlung von Prozesszinsen verbunden werden soll.
2. Zur Bindung an das Klagebegehren nach § 88 VwGO und dessen Ermittlung nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen der §§ 133 und 157 BGB.