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BVerwG Beschluss v. - 9 C 5/23

Gesetze: § 88 VwGO, § 113 Abs 1 S 2 VwGO, § 113 Abs 4 VwGO, § 155 Abs 1 S 3 VwGO, § 161 Abs 2 S 1 VwGO, § 133 BGB, § 157 BGB, § 3 Abs 1 GKG 2004, § 43 Abs 1 GKG 2004, Art 13 Abs 1 KAG BY 1993

Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung im Revisionsverfahren; statthafte Klageart für die Erstattung von (zu Unrecht) entrichteten Gebühren und auf Zahlung von Prozesszinsen

Leitsatz

1. Zur Frage der statthaften Klageart, wenn nach § 113 Abs. 1 Satz 2 und § 113 Abs. 4 VwGO mit der Anfechtungsklage gegen einen Wasser- und Abwassergebührenbescheid die Klage auf Erstattung der entrichteten Gebühren sowie auf Zahlung von Prozesszinsen verbunden werden soll.

2. Zur Bindung an das Klagebegehren nach § 88 VwGO und dessen Ermittlung nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen der §§ 133 und 157 BGB.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2024:110624B9C5.23.0

Fundstelle(n):
CAAAJ-73323

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