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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 12 AL 331/23

Gesetze: SGB 3 § 24; BGB § 133; BGB § 157

Leitsatz

Leitsatz:

Wird eine Abfindung in eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses mit unwiderruflicher Freistellung umgewandelt, ist darin nicht von vornherein missbräuchliches Verhalten zu sehen. Die Dauer der unwiderruflichen Freistellung (hier 38 Monate) ist grundsätzlich Ausfluss der Vertragsfreiheit.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
GAAAJ-73446

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