Gewährt ein Kommanditist seiner KG ein Darlehen, welches bei dieser als Fremdkapital auszuweisen ist, so ist der Gewinn im Sonderbetriebsvermögen, der sich auf Grund der als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassenden Zinszahlungen der KG ergibt, kein Gewinn i. S. von § 15 a (2) EStG (sog. Saldierungsverbot)
Leitsatz
Ist das Darlehen eines Kommanditisten in der Handels- und Steuerbilanz der KG als Fremdkapital auszuweisen, so gehören die als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassenden (angemessenen) Zinsen - sofern sie nicht als Gewinnvoraus geschuldet werden - nicht zu den Gewinnen, die dem Kommanditisten nach § 15 a Abs. 2 EStG aus seiner Beteiligung an der KG zuzurechnen sind (sog. Saldierungsverbot).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 163 StBp. 2010 S. 136 Nr. 5 EAAAA-96411