1. NV: Setzt die Familienkasse während des Revisionsverfahrens Kindergeld in dem beantragten Umfang fest und hält der Kläger seinen Sachantrag aufrecht, wird die Revision wegen Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig.
2. NV: Ein Rechtsschutzbedürfnis folgt nicht aus dem Hinweis der Familienkasse, dass Erstattungsansprüche von Sozialbehörden einer Auszahlung des Kindergelds an den Kindergeldberechtigten entgegenstehen könnten.
Fundstelle(n): AO-StB 2024 S. 325 Nr. 11 AO-StB 2024 S. 325 Nr. 11 BB 2024 S. 1942 Nr. 35 BB 2024 S. 2656 Nr. 46 BFH/NV 2024 S. 1178 Nr. 10 NJW 2024 S. 10 Nr. 37 RAAAJ-73652