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BFH Urteil v. - III R 26/21

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2; GewStG § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1;

Keine erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG: Verschaffung von Dienstleistungen als schädliche Nebenleistung zur Vermietung von Seniorenwohnungen

Leitsatz

1. NV: Verhilft der Vermieter von seniorengerechten Appartements seinen Mietern zum Abschluss von während der Dauer des Mietverhältnisses ordentlich unkündbaren Dienstleistungsverträgen zu einem nicht den Marktverhältnissen entsprechenden Preis und erhält er von ihnen deshalb mehr als das Doppelte der ortsüblichen Miete, liegt ein Verstoß gegen den Ausschließlichkeitsgrundsatz des § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) vor.

2. NV: Der Grundbesitz dient dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG, wenn er für die betrieblichen Zwecke des Gesellschafters dienlich oder von Nutzen ist und ohne die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft zum gewerblichen (Sonder-)Betriebsvermögen des Gesellschafters gehören würde (Bestätigung der Rechtsprechung).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:U.130624.IIIR26.21.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 1941 Nr. 35
BB 2024 S. 2272 Nr. 40
BBK-Kurznachricht Nr. 19/2024 S. 875
BBK-Kurznachricht Nr. 19/2024 S. 875
BFH/NV 2024 S. 1161 Nr. 10
DStR 2024 S. 2217 Nr. 39
DStR-Aktuell 2024 S. 8 Nr. 35
DStRE 2024 S. 1268 Nr. 20
EStB 2024 S. 361 Nr. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2024 S. 803
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2024 S. 803
BAAAJ-73653

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