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BFH Urteil v. - VIII R 3/22

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 22 Nr. 3; BGB § 133; BGB § 157

Steuerbarkeit einer „Nutzungsentschädigung“

Leitsatz

NV: Zahlt eine Bank auf der Grundlage einer Vergleichsvereinbarung zur einvernehmlichen Beilegung eines Zivilrechtsstreits eine als „Nutzungsentschädigung“ bezeichnete Summe und ist unklar, ob damit der im Vergleich vereinbarte Verzicht auf die Rechte aus dem Darlehenswiderruf abgegolten oder im Rahmen der einvernehmlichen Rückabwicklung des widerrufenen Darlehens Nutzungsersatz geleistet werden soll, führt die Zahlung beim Empfänger regelmäßig weder zu Kapitaleinkünften gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) noch zu sonstigen Einkünften gemäß § 22 Nr. 3 EStG.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:U.220524.VIIIR3.22.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 1941 Nr. 35
BFH/NV 2024 S. 1147 Nr. 10
DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 35
DStR-Aktuell 2024 S. 8 Nr. 35
EStB 2024 S. 360 Nr. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2024 S. 761
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2024 S. 761
ZAAAJ-73658

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