Zur Frage, wann einem beherrschenden Gesellschafter einer zahlungsfähigen Kapitalgesellschaft Ausschüttungen steuerlich zugeflossen sind
Leitsatz
Ausschüttungen an den beherrschenden Gesellschafter einer zahlungsfähigen GmbH sind diesem in der Regel auch dann zum Zeitpunkt der Beschlußfassung über die Gewinnverwendung i. S. des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zugeflossen, wenn die Gesellschafterversammlung eine spätere Fälligkeit des Auszahlungsanspruchs beschlossen hat (Bestätigung der Rechtsprechung in dem Urteil vom VIII R 123/73, BFHE 112, 355, BStBl II 1974, 541).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 223 MAAAA-96430