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FG Münster Urteil v. - 13 K 780/22 F

Gesetze: AO § 179; KStG § 14 Abs. 5

Körperschaftsteuer

Keine Feststellung der konkreten Tätigkeit der Organgesellschaft in Rahmen der Feststellung nach § 14 Abs. 5 KStG

Leitsatz

Die Beschreibung der konkreten Tätigkeit der Organgesellschaft gehört nicht zu den nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert und einheitlich festzustellenden Besteuerungsgrundlagen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2025 S. 8 Nr. 12
DStRE 2025 S. 473 Nr. 8
OAAAJ-73802

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