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BAG Urteil v. - 4 AZR 195/23

Gesetze: § 1 Abs 2 Buchst r TVöD, § 12 TVöD, § 13 TVöD

Anwendungsbereich des TVöD/VKA - Beschäftigte in Gaststätten

Leitsatz

"Beschäftigte in Gaststätten" iSd. § 1 Abs. 2 Buchst. r TVöD/VKA sind solche, die in einem Betrieb iSd. allgemeinen Betriebsbegriffs tätig sind, dessen arbeitstechnischer Zweck darauf gerichtet ist, Gästen Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort gegen Entgelt anzubieten.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2024:240424.U.4AZR195.23.0

Fundstelle(n):
Nr. 1/2025 S. 56
WAAAJ-73821

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