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LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. - L 11 KA 18/21

Streitig ist, ob die Beklagte bei der Berechnung des Honorars der Klägerin aus vertragsärztlicher Tätigkeit für das Quartal 1/2012 einen 10%igen Zuschlag (sog. BAG-Zuschlag) auf das Regelleistungsvolumen (RLV) zu berücksichtigen hat.

Fundstelle(n):
HAAAJ-73878

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