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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KA 22/21

Die Beteiligten streiten über die Sonderbedarfszulassung (Faktor 1,0) der Klägerin für das Fachgebiet der Haut- und Geschlechtskrankheiten hier: Dermatopathologie (vormals Dermatohistologie) mit Vertragsarztsitz in W. im L..

Fundstelle(n):
RAAAJ-73879

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