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BFH Urteil v. - I R 31/98 BStBl 1999 II S. 26

Gesetze: FGO § 76 Abs. 3FGO § 79 Abs. 1FGO § 79 b Abs. 3AO 1977 § 364 b Abs. 3

Keine Zurückweisung einer nach erfolgloser Fristsetzung gem. § 364 b AO, aber angemessene Zeit vor der mündlichen Verhandlung im Klageverfahren eingereichten Steuererklärung, wenn FG Vorbereitungsmaßnahmen nach § 79 Abs. 1 FGO unterläßt

Leitsatz

Unterläßt das FG es, schon vor der mündlichen Verhandlung geeignete vorbereitende Maßnahmen gemäß § 79 Abs. 1 FGO zu ergreifen, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre und obwohl hierzu Anlaß bestand, ist es regelmäßig ermessensfehlerhaft, vom Kläger erst im Klageverfahren, aber angemessene Zeit vor der mündlichen Verhandlung, nachgereichte Steuererklärungen gemäß §§ 76 Abs. 3, 79 b Abs. 3 FGO wegen Verzögerung des Rechtsstreits in der mündlichen Verhandlung zurückzuweisen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 26
DAAAA-96446

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