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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 BA 109/19

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) darüber, ob die Tätigkeit der Beigeladenen zu 1) (im Folgenden: B) als Dozentin im Fachseminar für Altenpflege der Klägerin der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt.

Fundstelle(n):
FAAAJ-73896

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