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BAG Urteil v. - 6 AZR 3/24

Gesetze: § 1 TVG, § 24 Abs 2 TV-L, § 4 Abs 1 TzBfG

Corona-Sonderzahlung - Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell

Leitsatz

Zur Bestimmung der Höhe der Corona-Sonderzahlung nach § 2 Abs. 2 des Tarifvertrags über eine einmalige Corona-Sonderzahlung vom (TdL) ist im Fall einer Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell der Anteil der individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter zugrunde zu legen. Dabei gilt für die gesamte Zeit im Blockmodell eine einheitliche Teilzeitquote, auch wenn die Arbeitszeit in der Anspar- und der Freistellungsphase ungleichmäßig verteilt ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2024:040724.U.6AZR3.24.0

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 2099 Nr. 37
VAAAJ-73950

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