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BGH Beschluss v. - VI ZR 41/22

Gesetze: § 544 Abs 9 ZPO, Art 103 Abs 1 GG

Verletzung rechtlichen Gehörs: Verzicht auf die Ergänzung oder Einholung eines Sachverständigengutachtens bei der Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage unter Anmaßung eigener Sachkunde

Leitsatz

Zur Verletzung rechtlichen Gehörs durch Verzicht auf die Ergänzung oder Einholung eines Sachverständigengutachtens bei der Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage unter Anmaßung eigener Sachkunde.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:230724BVIZR41.22.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2024 S. 1187 Nr. 18
JAAAJ-74067

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