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BFH Urteil v. - X R 11/22

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 4; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und Abs. 2a; EStG § 7 Abs. 1 Satz 7; EStG § 11; EStG § 17 Abs. 4; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 293; ZPO § 560

Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz

1. Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelgewerbetreibenden gehört, verliert diese Zuordnung nicht dadurch, dass sich die Umstände ändern, die ihre Eigenschaft als notwendiges Betriebsvermögen begründet haben, sondern grundsätzlich erst dadurch, dass der Steuerpflichtige sie aus dem Betriebsvermögen entnimmt.

2. Der Verlust der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, kann auch im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gewinnmindernd berücksichtigt werden (entsprechend § 4 Abs. 3 Satz 4 des EinkommensteuergesetzesEStG—). Für den Zeitpunkt und den Umfang des Betriebsausgabenabzugs ist maßgeblich, wann und in welcher Höhe die für den Erwerb der Beteiligung aufgewendeten Mittel endgültig verlorengegangen sind. Auf die Rechtsprechungsgrundsätze zur Berücksichtigung eines Beteiligungsverlusts im Privatvermögen nach § 17 Abs. 4 EStG kann in diesem Zusammenhang nicht zurückgegriffen werden.

3. Bei einem Übergang vom Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ist im ersten Jahr nach dem Übergang (Übergangsjahr) ein Übergangsgewinn zu ermitteln. Fehler bei der Ermittlung des Übergangsgewinns im Übergangsjahr können nur durch eine Änderung des Einkommensteuerbescheids für das Übergangsjahr korrigiert werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:U.310124.XR11.22.0- 25 -

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 19/2024 S. 877
BBK-Kurznachricht Nr. 19/2024 S. 877
BFH/NV 2024 S. 1225 Nr. 10
BFH/PR 2024 S. 335 Nr. 12
DStR 2024 S. 1976 Nr. 35
DStRE 2024 S. 1143 Nr. 18
EStB 2024 S. 312 Nr. 9
EStB 2024 S. 314 Nr. 9
FR 2024 S. 1132 Nr. 24
FR 2024 S. 1140 Nr. 24
GStB 2024 S. 41 Nr. 12
GStB 2024 S. 427 Nr. 12
GStB 2024 S. 429 Nr. 12
GmbH-StB 2024 S. 337 Nr. 11
GmbH-StB 2024 S. 339 Nr. 11
GmbHR 2025 S. 254 Nr. 5
HFR 2025 S. 22 Nr. 1
KoR 2024 S. 410 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 37/2024 S. 2526
NWB-Eilnachricht Nr. 37/2024 S. 2527
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2024 S. 683
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2024 S. 684
DAAAJ-74082

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