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BFH Urteil v. - VII R 35/23 (VII R 48/20)

Gesetze: VO 1360/2013 Art. 1 i.V.m. Anh.; VO 1360/2013 Art. 2, 3

Anspruch eines Zuckerherstellers auf Erstattung von Produktionsabgaben

Leitsatz

1. Ein Zuckerhersteller hat einen unionsrechtlichen Anspruch auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Produktionsabgaben, wenn deren Höhe infolge einer Korrektur der Berechnungsmethode (hier: Änderung des zur Berechnung der Ergänzungsabgabe erforderlichen Koeffizienten) nachträglich reduziert wird.

2. Da der Erstattungsanspruch erst ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungsverordnung geltend gemacht werden kann, beginnen nationale Antrags- und Änderungsfristen erst ab diesem Zeitpunkt zu laufen.

3. Aufgrund des unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatzes steht die Bestandskraft des Festsetzungsbescheids der Erstattung dann nicht entgegen, wenn dies dazu führte, dass ein unionsrechtlicher Anspruch auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Produktionsabgaben, der erst nach Eintritt der Bestandskraft des Festsetzungsbescheids entstanden ist, nicht durchgesetzt werden könnte.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:U.090724.VIIR35.23.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2024 S. 1310 Nr. 10
LAAAJ-74088

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