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BFH Urteil v. - I R 58/98 BStBl 1999 II S. 309

Gesetze: GewStG DDR § 2

Im Jahr 1990 konnte im Beitrittsgebiet mangels gesetzlicher Regelung der Gewerbeertrag einer Organtochter nicht dem Gewerbeertrag der Organmutter hinzugerechnet werden

Leitsatz

Im Jahr 1990 konnte im Beitrittsgebiet mangels gesetzlicher Regelung der Gewerbeertrag einer Organtochter nicht dem Gewerbeertrag der Organmutter hinzugerechnet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 309
WAAAA-96470

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