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BMF - IV C 1 - S 2410/22/10001: 001 BStBl 2024 I S.
1138
Einkommensteuergesetz; Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG in Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG); Verschiebung Anwendungszeitpunkt
Zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung ist die Übermittlung der Angaben nach § 45b EStG und § 45c EStG erstmals für Kapitalerträge vorzunehmen, die nach dem zufließen.