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BAG Urteil v. - 6 AZR 206/23

Gesetze: § 1 TVG, § 24 Abs 2 TV-L, § 15 BEEG, § 308 Abs 1 S 1 ZPO

Corona-Sonderzahlung - Teilzeit während Elternzeit - teilweise ruhendes Arbeitsverhältnis

Leitsatz

1. Leistet der Arbeitnehmer während der Elternzeit Teilzeitarbeit beim bisherigen Arbeitgeber, ruhen die beiderseitigen Hauptpflichten nur teilweise. Im Umfang der Teilzeitarbeit während der Elternzeit bestehen sie fort.

2. Die Sonderregelung für ruhende Arbeitsverhältnisse in § 2 Abs. 2 Satz 4 des Tarifvertrags über eine einmalige Corona-Sonderzahlung vom (TdL) gilt auch für ein nur teilweise ruhendes Arbeitsverhältnis in Elternteilzeit.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2024:040724.U.6AZR206.23.0

Fundstelle(n):
Nr. 10/2025 S. 602
Nr. 10/2025 S. 602
BB 2024 S. 2163 Nr. 38
IAAAJ-74196

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