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BMF - IV C 2 - S 2742/22/10003: 009 BStBl 2024 I S. 1191

Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension; Änderung des (BStBl 2017 I S. 1293)

Bezug: BStBl 2017 I S. 1293

Bezug:

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Randnummer 10 des (BStBl 2017 I S. 1293) wie folgt gefasst:

„10 Die körperschaftsteuerlichen Regelungen für Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften bleiben unberührt ( a. a. O. und vom , a. a. O.). In der Anwartschaftsphase ist eine Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer, die zwar die Vollendung des vereinbarten Pensionsalters voraussetzt, nicht jedoch dessen Ausscheiden aus dem Betrieb oder die Beendigung des Dienstverhältnisses, körperschaftsteuerrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden. Sie führt nicht von vorneherein wegen Unüblichkeit oder fehlender Ernsthaftigkeit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Wird nach dem Eintritt des Versorgungsfalles (Auszahlungsphase) neben der Versorgungsleistung bei voller Weiterbeschäftigung als Geschäftsführer für diese Tätigkeit lediglich ein reduziertes Gehalt gezahlt, liegt nach der Maßgabe eines hypothetischen Fremdvergleichs regelmäßig keine gesellschaftliche Veranlassung vor, soweit die Gehaltszahlung die Differenz zwischen der Ver... BStBl 2024 II S. 654

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